Liebe Besucherinnen und Besucher,
durch die Maßnahmen, die Bund und Länder im Dezember und Januar zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen haben, konnte das Wachstum der Neuinfektionen mit dem Virus SARS CoV-2 gebrochen und die 7-Tage-Inzidenz bundesweit gesenkt werden.
durch die Maßnahmen, die Bund und Länder im Dezember und Januar zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen haben, konnte das Wachstum der Neuinfektionen mit dem Virus SARS CoV-2 gebrochen und die 7-Tage-Inzidenz bundesweit gesenkt werden.
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Baden-Württembergs aktualisiert.
Der Einzelhandel bleibt weiter geschlossen. Seit dem 11. Januar dürfen Kundinnen und Kunden jedoch ihre vorbestellten Produkte wieder in den Geschäften abholen, die einen solchen Service bieten („Click-and-Collect“).
Weiter geöffnet bleiben Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen unter anderem: