Liebe Besucherinnen und Besucher,
Bund und Länder haben im März 2021 neue Regeln beschlossen, um die Corona-Pandemie weiter effektiv zu bekämpfen und gleichzeitig Lockerungen in verantwortbarem Umfang zu ermöglichen. Das von Bund und Länder vereinbarte Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die grundsätzlich an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg wird dabei die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab nehmen, so dass in Landkreisen mit niedriger Inzidenz mehr möglich sein wird.
Konkret bedeuten die Beschlüsse für Baden-Württemberg ab Montag, 8. März: Neben den Geschäften, die den täglichen Bedarf decken, darf auch der Einzelhandel öffnen, sofern der Wert der 7-Tage-Inzidenz nicht über 100 steigt:
Bund und Länder haben im März 2021 neue Regeln beschlossen, um die Corona-Pandemie weiter effektiv zu bekämpfen und gleichzeitig Lockerungen in verantwortbarem Umfang zu ermöglichen. Das von Bund und Länder vereinbarte Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die grundsätzlich an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg wird dabei die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab nehmen, so dass in Landkreisen mit niedriger Inzidenz mehr möglich sein wird.
Konkret bedeuten die Beschlüsse für Baden-Württemberg ab Montag, 8. März: Neben den Geschäften, die den täglichen Bedarf decken, darf auch der Einzelhandel öffnen, sofern der Wert der 7-Tage-Inzidenz nicht über 100 steigt: