Bitte beachten Sie:
Die folgenden Hinweise dienen nur zu Ihrer Orientierung. Sie geben unter Umständen nicht die aktuell gültige Rechtslage wieder. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Aktuelle Anpassungen und Ergänzungen der Corona-Verordnung finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Aktuelle Anpassungen und Ergänzungen der Corona-Verordnung finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 03. April 2022*
Seit Sonntag, 3. April 2022*, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit sind weitreichende Schutzmaßnahmen weggefallen, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Die Landesregierung bittet um ein verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Das Tragen von Masken und das Einhalten von Abständen ist, z.B. im Einzelhandel, nicht mehr vorgeschrieben – es wird jedoch empfohlen.
* Änderung zum 31. Mai 2022: Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 28. Juni 2022.
Quelle: www.baden-wuerttemberg.de