Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der einzelnen Anbieter über die Regelungen der aktuellen Öffnungszeiten.
Weiter geöffnet bleiben Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
Dazu zählen unter anderem:
Weitere Informationen:
> Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
> Informationen der Stadtverwaltung Kornwestheim zum Coronavirus
Durch die Maßnahmen, die Bund und Länder im Dezember und Januar zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen haben, konnte das exponentielle Wachstum der Neuinfektionen mit dem Virus SARS CoV-2 gebrochen und die 7-Tage-Inzidenz bundesweit gesenkt werden.
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung Baden-Württembergs aktualisiert.
Der Einzelhandel bleibt weiter geschlossen. Seit dem 11. Januar dürfen Kundinnen und Kunden jedoch ihre vorbestellten Produkte wieder in den Geschäften abholen, die einen solchen Service bieten („Click-and-Collect“).
Weiter geöffnet bleiben Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
Dazu zählen unter anderem:
- Lebensmittelläden und Wochenmärkte,
- Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
- Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
- Optiker und Hörgeräteakustiker,
- Zeitungsverkauf,
- Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten,
- Banken, Sparkassen und Poststellen,
- Reinigungen und Waschsalons,
- Tierbedarf und Futtermittelmärkte,
- Großhandel
- Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
- Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
- Optiker und Hörgeräteakustiker,
- Zeitungsverkauf,
- Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten,
- Banken, Sparkassen und Poststellen,
- Reinigungen und Waschsalons,
- Tierbedarf und Futtermittelmärkte,
- Großhandel
Quelle: www.swr.de
Weitere Informationen:
> Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
> Informationen der Stadtverwaltung Kornwestheim zum Coronavirus